Kennzeichnend für den Versicherungsberater ist die Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft.
Aufgrund der ihm verbotenen Provisionsannahme kann seine Beratung objektiv und neutral erfolgen.
Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer die notwendige Anmeldung und die entsprechende Registrierung bei der zuständigen Industrie-und Handelskammer vorweisen kann.
Die Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen
außergerichtlich zu vertreten.
Bei ihrer Tätigkeit sind Versicherungsberater zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie unterstützen beim Abschluss der geeigneten Versicherung und helfen im Schadenfall.
Die Vergütung für die Beratung wird direkt zwischen dem Berater und dem Mandanten ausgehandelt.
Der Mandant entlohnt den Berater in der Regel nach einem zu vereinbarenden Stunden- oder Tagessatz.